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BFH Urteil v. - I R 132/94 BStBl 1997 II S. 226

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7 Satz 2

Zur Frage des Gegenstands einer (Teil-)Betriebsverpachtung i. S. des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, wenn auch ein Gesellschafter der Besitzgesellschaft Wirtschaftsgüter an die Betriebs-GmbH verpachtet

Leitsatz

1. Bei der Frage, ob ein Vermieter oder Verpächter einen (Teil-)Betrieb i. S. des § 8 Nr 7 Satz 2 GewStG vermietet oder verpachtet hat, sind nur die zivilrechtlich von ihm überlassenen Wirtschaftsgüter einzubeziehen.

2. Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft unmittelbar an die Betriebs-GmbH verpachtet, bleiben bei der Frage nach dem Vorliegen einer Betriebsverpachtung durch die Personengesellschaft i. S. von § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG selbst dann außer Betracht, wenn sie steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen gehören.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 226
BFH/NV 1997 S. 58 Nr. -1
QAAAA-95782

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BFH, Urteil v. 10.07.1996 - I R 132/94

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