Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft war
Leitsatz
Gewinne aus der Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft unterliegen auch dann nicht der Gewerbesteuer, wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft war, bei der die Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre (Abweichung von Abschn. 41 Abs. 2 Satz 5 GewStR).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 224 BFH/NV 1997 S. 136 Nr. -1 GAAAA-95781
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.