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BFH Urteil v. - I R 89/95 BStBl 1997 II S. 224

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1GewStG § 7GewStG § 9 Nr. 2UmwStG 1977 § 20 Abs. 4 Satz 1UmwStG 1977 § 21 Abs. 1 Satz 1UmwStG 1977 § 24 Abs. 3

Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft war

Leitsatz

Gewinne aus der Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft unterliegen auch dann nicht der Gewerbesteuer, wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft war, bei der die Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre (Abweichung von Abschn. 41 Abs. 2 Satz 5 GewStR).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 224
BFH/NV 1997 S. 136 Nr. -1
GAAAA-95781

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BFH, Urteil v. 27.03.1996 - I R 89/95

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