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BFH Urteil v. - IX R 69/94 BStBl 1997 II S. 196

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1

Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen zwischen Angehörigen aus

Leitsatz

Im Rahmen des Fremdvergleichs ist maßgebend für die Beurteilung eines Mietvertrags zwischen Angehörigen (hier: Verschwägerten) die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten. Dabei kann einzelnen dieser Beweisanzeichen eine unterschiedliche Bedeutung zukommen. Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 196
BFH/NV 1996 S. 284 Nr. 10
QAAAA-95769

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BFH, Urteil v. 07.05.1996 - IX R 69/94

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