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BFH Urteil v. - I R 94/95 BStBl 1997 II S. 122

Gesetze: EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3

Die Forfaitierung von Leasingraten führt zu einem passiven RAP, der grundsätzlich linear aufzulösen ist

Leitsatz

1. Einnahmen aus der Forfaitierung von Leasingraten sind passiv abzugrenzen.

2. Dieser Passivposten ist linear aufzulösen, wenn der Leasinggeber zu gleichbleibenden Leistungen gegenüber dem Leasingnehmer verpflichtet bleibt. Die Gleichmäßigkeit der Leasingrate ist grundsätzlich Ausdruck einer solchen gleichmäßigen Leistungsverpflichtung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 122
BFH/NV 1996 S. 371 Nr. 12
BAAAA-95735

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BFH, Urteil v. 24.07.1996 - I R 94/95

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