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BFH Urteil v. - X R 1-2/90 BStBl 1996 II S. 680

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 7EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten lebenslänglich wiederkehrende Leistungen zu erbringen, führt nicht zu einer als Sonderausgaben abziehbaren dauernden Last, sondern zu einer (teil-)entgeltlichen Anschaffung des Vermögens

Leitsatz

Verpflichtet sich der Übernehmer eines Vermögens im Übergabevertrag, an einen familienfremden Dritten auf dessen Lebenszeit der Höhe nach abänderbare wiederkehrende Leistungen (hier: Schönheitsreparaturen) zu erbringen, führt dies nicht zu einer abziehbaren dauernden Last, sondern zu einer (teil-)entgeltlichen Anschaffung des Vermögens.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 680
BFH/NV 1995 S. 59 Nr. 8
OAAAA-95709

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BFH, Urteil v. 14.12.1994 - X R 1-2/90

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