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BFH Urteil v. - IX R 88/90 BStBl 1996 II S. 628

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7EStG § 7 Abs. 4EStG § 7 bHGB § 255 Abs. 2 Satz 1

1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes führt stets zu Herstellungskosten 2. Greifen Erweiterungen mit Erhaltungsmaßnahmen bautechnisch ineinander, sind die Aufwendungen insgesamt Herstellungkosten

Leitsatz

1. Wird die nutzbare Fläche eines Gebäudes durch Baumaßnahmen vergrößert, handelt es sich um Erweiterungen i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Aufwendungen hierfür sind stets Herstellungskosten, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig ist.

2. Greifen solche Erweiterungen mit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bautechnisch ineinander, so sind die Aufwendungen nicht in Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen aufzuteilen, sondern einheitlich als Herstellungskosten zu beurteilen.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 628
BFH/NV 1995 S. 83 Nr. 11
AAAAA-95689

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BFH, Urteil v. 09.05.1995 - IX R 88/90

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