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BFH Urteil v. - XI R 78/95 BStBl 1996 II S. 625

Gesetze: AO 1977 §§ 85, 88 ff., 90 ff., 162BGB § 242

Eine ,,tatsächliche Verständigung'', die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen worden ist, bindet die Finanzbehörde bereits vor Erlaß der darauf beruhenden Bescheide

Leitsatz

Eine im Rahmen einer Außenprüfung getroffene zulässige und wirksame ,,tatsächliche Verständigung'' über eine bestimmte Behandlung von Sachfragen bindet die Finanzbehörde bereits vor Erlaß der darauf beruhenden Bescheide (Weiterführung der bisherigen Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 625
BFH/NV 1997 S. 3 Nr. -1
GAAAA-95687

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BFH, Urteil v. 31.07.1996 - XI R 78/95

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