Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 114/94 BStBl 1996 II S. 531

Gesetze: AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 aEStG § 20 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 und Abs. 3EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3 Satz 1 und Satz 4 Buchst. f

Bei Beteiligung einer Personenhandelsgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft gehören die Gewinnausschüttung ebenso wie die anzurechnende Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das Anrechnungsguthaben steht den Gesellschaftern (Mitunternehmern) zu. Maßgebend für die Verteilung ist der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel. Der Körperschaftsteuer-Anrechnungsanspruch ist im Sonderbetriebsvermögen des einzelnen Gesellschafters (Mitunternehmers) zu erfassen

Leitsatz

Bei der Beteiligung einer Personenhandelsgesellschaft an einer GmbH gehören die Gewinnausschüttungen der GmbH ebenso wie die anzurechnende Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 20 Abs. 3 EStG), die den Gesellschaftern (Mitunternehmern) nach Maßgabe ihrer Beteiligung zuzurechnen sind. Ihnen steht deshalb auch die nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG anzurechnende Körperschaftsteuer sowie die nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG anzurechnende Kapitalertragsteuer zu. Es ist nicht möglich, diese Beträge durch eine gesellschaftsrechtliche Abrede abweichend von dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 531
BFH/NV 1996 S. 95 Nr. 5
CAAAA-95645

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 22.11.1995 - I R 114/94

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen