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BFH Urteil v. - VI R 75/95 BStBl 1996 II S. 529

Gesetze: EStG 1990 § 9 Abs. 1EStG 1990 § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für einen Meisterlehrgang als vorab entstandene Werbungskosten

Leitsatz

Die Aufwendungen für einen Meisterlehrgang können auch dann vorab entstandene Werbungskosten bezüglich der späteren nichtselbständigen Berufstätigkeit als Meister sein, wenn der Steuerpflichtige vor Lehrgangsbeginn vorübergehend in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig und nach Abschluß des Lehrgangs kurzfristig arbeitslos gewesen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 529
BFH/NV 1996 S. 281 Nr. 10
IAAAA-95643

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 18.04.1996 - VI R 75/95

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