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BFH Urteil v. - II R 68/93 BStBl 1996 II S. 495

Gesetze: BewG i. d. F. der Bekanntmachung vom § 117 Abs. 1 Nr. 2

1. Zum Vorliegen eines Verkehrsbetriebs, wenn der Betreiber als Leistungsanbieter auftritt, die Beförderungsleistungen jedoch durch selbständige andere Unternehmen erbracht werden 2. Zur Behandlung eines Verkehrsbetriebs im Rahmen eines städtischen Verbundunternehmens

Leitsatz

1. Einen Verkehrsbetrieb i. S. von § 117 Abs. 1 Nr. 2 BewG a. F. (= § 117 Nr. 1 BewG n. F.) begründende Beförderungsleistungen können, sofern der Betreiber nach außen hin als der eigentliche Leistungsanbieter auftritt und intern die Organisationsgewalt behält, grundsätzlich auch dadurch erbracht werden, daß sich der Betreiber hierzu (teilweise) selbständiger anderer Unternehmen bedient, die insoweit in seinem Auftrag tätig werden.

2. Ein Betrieb gewerblicher Art, der für sich gesehen alle Merkmale eines Verkehrsbetriebs i. S. von § 117 Abs. 1 Nr. 2 BewG a. F. (= § 117 Nr. 1 BewG n. F.) aufweist, verliert diese Eigenschaft nicht allein dadurch, daß er zusammen mit anderweitiger gewerblicher Betätigung im Rahmen eines städtischen Verbundunternehmens geführt wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 495
BFH/NV 1996 S. 304 Nr. 10
YAAAA-95629

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BFH, Urteil v. 26.06.1996 - II R 68/93

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