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BFH Urteil v. - III R 35/93 BStBl 1996 II S. 427

Gesetze: InvZulG 1982 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2InvZulG 1982 § 4b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2HGB § 255 Abs. 2

Vergütungen i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft erhält und die der Herstellung eines bestimmten Wirtschaftsguts zuzuordnen sind, sind Teil der Herstellungskosten dieses Wirtschaftsgutes

Leitsatz

Zahlt eine Personengesellschaft, die ein Betriebsgebäude errichtet, einem ihrer Gesellschafter für die Bauaufsicht und für die Koordinierung der Handwerkerarbeiten Arbeitslohn, so geht dieser auch dann in die Herstellungskosten des Gebäudes und damit in die Bemessungsgrundlage zur Gewährung von Investitionszulage ein, wenn es sich um eine Tätigkeitsvergütung i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 427
BFH/NV 1996 S. 263 Nr. 9
XAAAA-95596

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BFH, Urteil v. 08.02.1996 - III R 35/93

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