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BVerwG Urteil v. - 8 C 40.93 BStBl 1996 II S. 37

Zweitwohnungssteuer

Leitsatz

Die im Begriff der Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordert mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls; die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung durch den Zweitwohnungsinhaber schließt die Annahme einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 37
XAAAA-95570

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BVerwG, Urteil v. 10.10.1995 - 8 C 40.93

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