Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen Tag mehreren Personen zu Bruchteilen zum Kauf angeboten und später auch in Form von Miteigentumsanteilen verkauft wird
Leitsatz
Erwirbt jemand ein Grundstück, das er noch am selben Tag den von einer Bauträgergesellschaft zu benennenden Personen zum Kauf anbietet, und erwerben die 12 von der Bauträgergesellschaft benannten Personen (Bauherren) das Grundstück später zu unterschiedlichen Bruchteilen, so handelt es sich um gewerblichen Grundstückshandel.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 367 BFH/NV 1996 S. 200 Nr. 8 QAAAA-95568
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