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BFH Urteil v. - VII R 61, 62/95 BStBl 1996 II S. 334

Gesetze: StBerG §§ 40 a Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 2StBerO §§ 19 Abs. 1 und 2, 70 Abs. 1MdF AnO vom 7. Februar 1990AO DDR 1970 § 107 a

1. Ein gemäß § 107a AO DDR 1970 wirksam zugelassener Helfer in Steuersachen ist mit dem Inkrafttreten der StBerO auch dann kraft Gesetzes als Steuerbevollmächtigter bestellt worden, wenn seine Zulassung rechtswidrig war 2. Die Rücknahme der (vorläufigen) Bestellung als Steuerbevollmächtigter kann nicht ohne weiteres darauf gestützt werden, der Betroffene habe im Zeitpunkt seiner Zulassung (als Helfer in Steuersachen) die in den maßgeblichen Vorschriften nicht wörtlich aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen (hier: Bürger der DDR zu sein und Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR zu haben) gekannt oder kennen müssen

Leitsatz

1. Ein gemäß § 107 a AO DDR 1970 wirksam zugelassener Helfer in Steuersachen ist mit dem Inkrafttreten der StBerO auch dann kraft Gesetzes als Steuerbevollmächtigter bestellt worden, wenn seine Zulassung rechtswidrig war.

2. Die Rücknahme der (vorläufigen) Bestellung als Steuerbevollmächtigter kann nicht ohne weiteres darauf gestützt werden, der Betroffene habe im Zeitpunkt seiner Zulassung (als Helfer in Steuersachen) die in den maßgeblichen Vorschriften nicht wörtlich aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen (hier: Bürger der DDR zu sein und Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR zu haben), gekannt oder kennen müssen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 334
BFH/NV 1996 S. 183 Nr. 7
TAAAA-95554

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BFH, Urteil v. 07.03.1996 - VII R 61, 62/95

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