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BFH Urteil v. - IV R 46/94 BStBl 1996 II S. 295

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 4, 15 Abs. 1 Nr. 2

Keine Berücksichtigung der Aufwendungen einer Komplementär-GmbH bei der Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG als Sonderbetriebsausgaben, wenn sie nicht unmittelbar durch die Beteiligung veranlaßt sind

Leitsatz

Aufwendungen einer Komplementär-GmbH, die nicht unmittelbar durch die Beteiligung an der GmbH & Co. KG veranlaßt sind, sind nicht als Sonderbetriebsausgaben bei der Gewinnfeststellung der KG abziehbar (Anschluß an , BFHE 93, 85, BStBl II 1968, 678).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 295
BFH/NV 1996 S. 1 Nr. 1
LAAAA-95535

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BFH, Urteil v. 18.05.1995 - IV R 46/94

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