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BFH Urteil v. - VIII R 59/92 BStBl 1996 II S. 219

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2

1. Bei Verlustzuweisungsgesellschaften besteht die Vermutung, daß sie bei ihrer Gründung keine Gewinnerzielungsabsicht haben 2. Zur Bedeutung dieser Vermutung für die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht

Leitsatz

1. Bei Verlustzuweisungsgesellschaften ist zu vermuten, daß sie bei ihrer Gründung keine Gewinnerzielungsabsicht haben, sondern lediglich die Möglichkeit einer späteren Gewinnerzielung in Kauf nehmen (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Zur Bedeutung dieser Vermutung für die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 219
BFH/NV 1996 S. 97 Nr. 5
VAAAA-95510

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BFH, Urteil v. 12.12.1995 - VIII R 59/92

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