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BFH Urteil v. - I R 162/94 BStBl 1996 II S. 139

Gesetze: FGO §§ 116 Abs. 1 Nr. 5, 118, 119 Nr. 6

Unzulässigkeit eines zweiten Endurteils nach einem verkündeten, nicht mit Entscheidungsgründen versehenen ersten Endurteil

Leitsatz

Verkündet ein FG ein erstes Endurteil nach mündlicher Verhandlung und sieht es sich später nicht in der Lage, das Urteil binnen fünf Monaten mit Entscheidungsgründen zu versehen, so darf es nicht erneut mündliche Verhandlung anberaumen und ein zweites Endurteil erlassen. Der entsprechende Fehler ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, den der BFH von Amts wegen zu berücksichtigen hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 139
BFH/NV 1996 S. 12 Nr. 2
IAAAA-95468

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BFH, Urteil v. 30.08.1995 - I R 162/94

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