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BFH Urteil v. - VI R 47/95 BStBl 1996 II S. 10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1

Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben berufsspezifischen Bedürfnissen auch allgemeintouristische Ziele verfolgt werden

Leitsatz

Eine ohne besonderen Anlaß (wie z. B. Halten eines Vortrags) durchgeführte Reise einer Lehrerin nach England ist dann nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt, wenn neben einem Ausflug am Wochenende von insgesamt zehn Arbeitstagen ein Tag sowie drei Nachmittage mit der Verfolgung allgemeintouristischer Zwecke verbracht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 10
BFH/NV 1996 S. 10 Nr. 2
HAAAA-95451

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 21.08.1995 - VI R 47/95

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