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BFH Urteil v. - X R 91/92 BStBl 1995 II S. 836

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 13a Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 7EStG § 52 Abs. 15 Satz 4

Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ein Abzug des Mietwerts für ein vorbehaltenes Wohnungsrecht als dauernde Last mangels Aufwendungen nicht in Betracht

Leitsatz

Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anläßlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten und hat der Übernehmer beantragt, § 13a Abs. 3 Nr 4 und Abs. 7 EStG (Nutzungswertbesteuerung) nicht mehr anzuwenden (§ 52 Abs. 15 Sätze 4 und 6 EStG), kommt mangels Aufwendungen ein Abzug des Mietwertes als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG (dauernde Last) nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 836
BFH/NV 1995 S. 91 Nr. 12
BAAAA-95414

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BFH, Urteil v. 26.07.1995 - X R 91/92

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