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BFH Urteil v. - VII B 278/93 BStBl 1995 II S. 817

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs. 2AO 1977 § 46UStG § 18 Abs. 4BGB §§ 1281, 1282, 1288

Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts auf Vorsteuerbeträge, die aufgrund von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausgezahlt werden und sich nach dem Jahresbescheid als nicht gerechtfertigt erweisen, ergibt sich insbesondere bei Leistung an Dritte (z. B. Zessionar) aus § 37 Abs. 2 AO

Leitsatz

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß sich der Rückforderungsanspruch des FA auf Vorsteuerbeträge (negative Umsatzsteuer), die aufgrund von Umsatzsteuervoranmeldungen ausgezahlt worden sind und sich nach dem nachfolgenden Jahressteuerbescheid als nicht gerechtfertigt erweisen, - insbesondere bei Leistung an Dritte (z. B. Zessionar) - aus § 37 Abs. 2 AO 1977 ergibt.

2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob im Falle der Verpfändung von negativen Umsatzsteuervorauszahlungen der Rückforderungsanspruch des FA gemäß Ziffer 1 gegenüber dem Pfandgläubiger besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 817
BFH/NV 1994 S. 53 Nr. 8
MAAAA-95406

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BFH, Urteil v. 12.04.1994 - VII B 278/93

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