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BFH Urteil v. - VIII R 18/93 BStBl 1995 II S. 714

Gesetze: BGB §§ 2208, 2209, 2223, 2170, 2174 ff.AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1EStG §§ 15 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 1, Abs. 4, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 1EStDV § 7 Abs. 1

Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte Kommanditanteil einer (treuhänderischen) Verwaltungstestamentsvollstreckung unterliegt und er die Gewinnanteile an einen Untervermächtnisnehmer herausgeben muß

Leitsatz

Ein Kommanditist bleibt auch dann Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte Kommanditanteil einer (treuhänderischen) Verwaltungstestamentsvollstreckung unterliegt und er die Gewinnanteile an einen Untervermächtnisnehmer herausgeben muß.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 714
BFH/NV 1995 S. 83 Nr. 11
TAAAA-95353

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BFH, Urteil v. 16.05.1995 - VIII R 18/93

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