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BFH Urteil v. - IV R 101/94 BStBl 1995 II S. 710

Gesetze: EStG § 58 Abs. 3DB StBÄndG (DDR) § 9 Abs. 1

Keine Steuerbefreiung nach § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 DB-StÄndG (DDR), wenn ein selbständiger Arzt erst nach dem Patienten behandelt

Leitsatz

Ein selbständiger Arzt kann die Steuervergünstigung aus § 58 Abs. 3 EStG, § 9 DBStÄndG (DDR) nur in Anspruch nehmen, wenn er bereits im Jahr 1990 mit der Behandlung von Patienten begonnen hatte (Anschluß an , BFHE 176, 406, BStBl II 1995, 320). Die Herrichtung der Praxis genügt nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 710
BFH/NV 1995 S. 82 Nr. 11
ZAAAA-95351

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BFH, Urteil v. 20.04.1995 - IV R 101/94

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