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BFH Urteil v. - IV R 100/93 BStBl 1995 II S. 484

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 2AO 1977 § 155 Abs. 4 und 5AO 1977 § 239 Abs. 1 Satz 1

1. Wirksame Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten durch Einlegung in Postfach eines Ehegatten - 2. Gegenseitige Bevollmächtigung der Ehegatten zum Empfang eines zusammengefaßten Steuerbescheids umfaßt auch Empfangsvollmacht für zusammengefaßten Bescheid über Hinterziehungszinsen

Leitsatz

1. Für die Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten reicht es aus, daß eine Ausfertigung an sie unter ihrer gemeinsamen Anschrift adressiert und von der Post in das Postfach eines Ehegatten eingelegt wird.

2. Haben sich Ehegatten gegenseitig zum Empfang eines zusammengefaßten Steuerbescheids bevollmächtigt, ist auch die Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids über Hinterziehungszinsen an einen Ehegatten mit Wirkung für den anderen Ehegatten zulässig, weil sich die Bevollmächtigung auf den Zinsbescheid erstreckt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 484
BFH/NV 1995 S. 49 Nr. 7
ZAAAA-95257

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BFH, Urteil v. 13.10.1994 - IV R 100/93

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