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BFH Urteil v. - IX R 110/90 BStBl 1995 II S. 47

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 7EStG § 21EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aBewG § 14 Abs. 1

Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks führen in Höhe des Barwerts der dauernden Last zu Anschaffungskosten und in Höhe ihres Zinsanteils zu Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG

Leitsatz

Werden beim Kauf eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks als Entgelt laufende monatliche Zahlungen vereinbart, die als dauernde Last zu beurteilen sind, so liegen in Höhe des Barwerts der dauernden Last (§ 14 BewG i. V. m. Anlage 9 zum BewG) Anschaffungskosten vor, die nach Maßgabe des § 7 EStG im Wege der AfA anteilig auf die Gesamtnutzungsdauer zu verteilen sind. Sofort als Werbungskosten abziehbar sind lediglich die in den wiederkehrenden Zahlungen enthaltenen Zinsanteile gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 47
BFH/NV 1994 S. 86 Nr. 12
HAAAA-95250

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BFH, Urteil v. 09.02.1994 - IX R 110/90

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