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BFH Urteil v. - IX R 95/93 BStBl 1995 II S. 462

Gesetze: EStG §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 9 Abs. 1, 21FGO §§ 76, 119 Nr. 6

Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der Immobile noch innerhalb der Phase planmäßiger Werbungskostenüberschüsse zu vermitteln, als Indiz für fehlende Einkünfteerzielungsabsicht

Leitsatz

Zahlt der Erwerber einer Immobilie ein Entgelt dafür, daß sich der Verkäufer verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums, in dem planmäßig nur ein Werbungskostenüberschuß erzielt wird, auf Verlangen des Erwerbers den Verkauf der Immobilie zu einem Betrag zu vermitteln, der dem vom Erwerber aufgewandten Kaufpreis entspricht, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß der Erwerber im Zeitpunkt der Anschaffung noch nicht entschlossen ist, die Immobilie langfristig zur Erzielung von Einkünften zu nutzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 462
BFH/NV 1995 S. 44 Nr. 6
GAAAA-95246

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BFH, Urteil v. 14.02.1995 - IX R 95/93

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