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BFH Urteil v. - VI R 76/94 BStBl 1995 II S. 393

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Auch bei Bildungsurlaub kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für nicht überwiegend auf den Beruf zugeschnittene psychologische Seminare

Leitsatz

Aufwendungen eines Industriekaufmanns für die Teilnahme an psychologischen Seminaren können nur dann Werbungskosten und keine Aufwendungen für die Lebensführung sein, wenn in den Seminaren primär auf den konkreten Beruf zugeschnittene psychologische Kenntnisse vermittelt werden und der Teilnehmerkreis des Seminars entsprechend homogen zusammengesetzt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber für die Teilnahme an den Seminaren bezahlten Bildungsurlaub gewährt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 393
BFH/NV 1995 S. 44 Nr. 6
RAAAA-95212

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BFH, Urteil v. 06.03.1995 - VI R 76/94

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