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BFH Urteil v. - IX R 5/92 BStBl 1995 II S. 380

Gesetze: BerlinFG § 14 bStBauFG § 39 Abs. 5

1. Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin mindern erst dann als Zuschuß die AfA-Bemessungsgrundlage, wenn auf die Rückzahlung verzichtet wird - 2. Die Bescheinigung nach § 14b Abs. 2 Nr. 2 BerlinFG kann auch nach Abschluß der Modernisierungsmaßnahmen beantragt und erteilt werden

Leitsatz

1. Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin mindern die AfA-Bemessungsgrundlage nicht bereits im Zeitpunkt des Zuflusses.

2. Die Bescheinigung nach § 14b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BerlinFG kann auch nach Abschluß der begünstigten Modernisierungsmaßnahmen beantragt und erteilt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 380
BFH/NV 1995 S. 44 Nr. 6
CAAAA-95204

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BFH, Urteil v. 14.02.1995 - IX R 5/92

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