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BFH Urteil v. - I R 60/94 BStBl 1995 II S. 326

Gesetze: EStG § 10 d Abs. 2EStG § 57 Abs. 4KStG § 8 Abs. 1 und 4PGH VO §§ 4 ff., 9

Die Verlustberücksichtigung setzt in Fällen der Umwandlung u. a. eine rechtliche Identität der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften voraus; diese ist bei der formwechselnden, nicht aber bei der übertragenden Umwandlung gegeben

Leitsatz

Wird eine Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Handwerks, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht (ELG), in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach §§ 4 ff. der Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl DDR I 1990, 164) umgewandelt, so kann die GmbH Verluste der ELG steuerlich nicht geltend machen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 326
BFH/NV 1995 S. 34 Nr. 5
KAAAA-95181

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BFH, Urteil v. 27.10.1994 - I R 60/94

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