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BFH Urteil v. - IX R 23/92 BStBl 1995 II S. 306

Gesetze: EStG 1983 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2, 3EStG 1983 § 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 3EStG 1983 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7HGB § 255 Abs. 1 und 2

Baumängel vor Fertigstellung eines Gebäudes rechtfertigen keine AfaA

Leitsatz

Baumängel vor Fertigstellung eines Gebäudes rechtfertigen auch dann keine AfaA, wenn infolge dieser Baumängel noch während der Bauzeit unselbständige Gebäudeteile wieder abgetragen werden. Die Aufwendungen hierfür und für das Neuerstellen der Gebäudeteile sind Herstellungskosten des Gebäudes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 306
BFH/NV 1995 S. 34 Nr. 5
BAAAA-95171

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BFH, Urteil v. 30.08.1994 - IX R 23/92

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