1. Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO muß auf die eingeschränkte Wirkung des Feststellungsbescheids bezüglich Steuerart und Steuerabschnitt hinweisen - 2. Zum Begriff ,,Einfamilienhaus''
Leitsatz
Der gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 (früher: § 181 Abs. 4 Satz 2 AO 1977) gebotene Hinweis auf die eingeschränkte Wirkung eines nach Ablauf der Feststellungsfrist ergehenden, auf § 181 Abs. 5 AO 1977 gestützten Feststellungsbescheids muß erkennen lassen, auf welche Steuerabschnitte (Veranlagungszeiträume) und auf welche - konkret bezeichneten - Steuerarten sich die Wirkungen der gesonderten Feststellung erstrecken sollen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 302 BFH/NV 1995 S. 33 Nr. 5 UAAAA-95169
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