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BFH Urteil v. - VIII R 37/93 BStBl 1995 II S. 246

Gesetze: EStG 1987 §§ 5 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 2, 52 Abs. 19 Satz 5

Die Übernahme eines negativen Kapitalkontos, das nicht durch stille Reserven im Betriebsvermögen gedeckt ist, führt beim eintretenden Kommanditisten nicht zu einem sofort ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlust

Leitsatz

Übernimmt der in eine KG eintretende Kommanditist das negative Kapitalkonto des ausscheidenden Kommanditisten, entsteht bei ihm auch dann kein sofort ausgleichs- oder abzugsfähiger Verlust, wenn die stillen Reserven im Betriebsvermögen der Gesellschaft einschließlich des Geschäftswerts niedriger sind als das übernommene negative Kapitalkonto.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 246
BFH/NV 1995 S. 25 Nr. 4
UAAAA-95143

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BFH, Urteil v. 14.06.1994 - VIII R 37/93

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