Die Überführung eines Gebäudes vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen unter Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven stellt einen anschaffungsähnlichen Vorgang dar; die Inanspruchnahme degressiver AfA nach § 7 Abs. 5 EStG ist ausgeschlossen, wenn die Überführung nicht im Jahr der Fertigstellung erfolgt
Leitsatz
Überführt ein Steuerpflichtiger ein bebautes Grundstück vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen und versteuert er die stillen Reserven, so schafft er damit ein Gebäude an i. S. des § 7 Abs. 5 EStG (Anschluß an , BFHE 168, 298, BStBl II 1992, 909).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 170 BFH/NV 1995 S. 20 Nr. 3 TAAAA-95113
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