1. Klage gegen einen Körperschaftsteuerbescheid über 0 DM ist zulässig, wenn eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit begehrt wird - 2. Verein, dessen Tätigkeit gegen die Rechtsordnung verstößt, ist nicht gemeinnützig
Leitsatz
1. Zur Darlegung einer Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO durch einen auf 0 DM lautenden Körperschaftsteuerbescheid reicht es aus, daß der Kläger geltend macht, er sei gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, und durch den Bescheid sei zu Unrecht seine Körperschaftsteuerpflicht bejaht worden.
2. Ein Verein, dessen tatsächliche Geschäftsführung darauf gerichtet ist, durch Umgehung eines gesetzlichen Verbots Geldmittel zur Förderung kommunaler Einrichtungen zu erlangen, ist nicht gemeinnützig.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 134 BFH/NV 1995 S. 18 Nr. 3 AAAAA-95102
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