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BFH Urteil v. - III B 190/90 BStBl 1994 II S. 900

Gesetze: EStG i. d. F. des StSenkG 1986/1988 § 32 Abs. 6FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Die durch das BFG-Urteil vom III R 194/90 (BStBl II 1994/429) anerkannte Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1986 wird auch durch den (BStBl II 1994, 909) nicht in Frage gestellt

Leitsatz

Die Frage, ob der Kinderlastenausgleich (bestehend aus den steuerlichen Kinderfreibeträgen und dem Kindergeld) für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1986 verfassungsgemäß war, ist durch das (BFHE 173, 528, BStBl II 1994, 429), das die Verfassungsmäßigkeit bejaht hat, hinreichend geklärt. Weiterer Klärungsbedarf in dem Sinne, daß die Frage nach wie vor grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hätte, ist auch durch den (BStBl II 1994, 909) nicht entstanden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 900
BFH/NV 1994 S. 88 Nr. 12
TAAAA-95058

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BFH, Urteil v. 04.08.1994 - III B 190/90

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