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BFH Urteil v. - I R 124/93 BStBl 1994 II S. 852

Gesetze: HdwBestG DDR § 4EStG DDR 1970/1990 § 4 Abs. 3DMBilG §§ 51, 53VWWSU Art. 1, 2, 5 ff.

1. Hinzu- und Abrechnungen beim Übergang von der sog. qualifizierten Einnahmenüberschußrechnung zur Einnahmenüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG-DDR - 2. In Mark der DDR ausgewiesene Gewinne für das 1. Halbjahr 1990 im Beitrittsgebiet gehen im Verhältnis 1:1 in den in DM auszuweisenden Gewinn des Veranlagungszeitraums 1990 ein

Leitsatz

1. Geht ein Steuerpflichtiger im Beitrittsgebiet von einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 HdwBestG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des EStG-DDR 1970/1990 über, so ist der Gewinn dergestalt zu korrigieren, daß eine mehrfache Besteuerung erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle ausscheidet. Entsprechend ist zu verfahren, wenn anderenfalls ein erfolgswirksamer Geschäftsvorfall der Besteuerung entzogen würde.

2. In Mark ausgewiesene Gewinne, die ein Steuerpflichtiger im Beitrittsgebiet im 1. Halbjahr 1990 erzielte, gehen in voller Höhe in den in Deutscher Mark auszuweisenden Gewinn des Veranlagungszeitraums 1990 ein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 852
BFH/NV 1994 S. 87 Nr. 12
NAAAA-95034

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BFH, Urteil v. 30.03.1994 - I R 124/93

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