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BFH Urteil v. - VII R 119/91 BStBl 1994 II S. 83

Gesetze: AO 1977 § 226KO §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 55 Nr. 1, 58 Nr. 2UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1

Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung gegen ein Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners aufrechnen, das sich aus der Vergütung für eine Sequestertätigkeit ergibt

Leitsatz

Das FA ist befugt, im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung gegen ein Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners aufzurechnen, das sich aus der Vergütung für eine Sequestertätigkeit ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 83
EAAAA-95024

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BFH, Urteil v. 21.09.1993 - VII R 119/91

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