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BFH Urteil v. - XI B 3/94 BStBl 1994 II S. 785

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3AO 1977 § 237 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 239 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 5AO 1977 § 357 Abs. 3 Satz 2AO 1977 § 367 Abs. 2 Satz 1

Zur Festsetzung von Aussetzungszinsen -1. nach vorsorglich aufrechterhaltenem Einspruch - 2. für Vorauszahlungen, wenn nicht Vorauszahlungsbescheid, sondern Jahressteuerbescheid in der Vollziehung ausgesetzt war

Leitsatz

1. Der Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid hat nicht bereits dann endgültig keinen Erfolg i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 (Aussetzungszinsen), wenn der Einspruchsführer sein mit dem Einspruch verfolgtes Begehren zwar einschränkt, den Einspruch aber dennoch ,,vorsorglich'' aufrechterhält.

2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das FA den sich aus einem Einkommensteuervorauszahlungsbescheid geschuldeten Betrag nach § 237 AO 1977 auch dann verzinsen kann, wenn es nicht die Vollziehung dieses Bescheides, sondern die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für den entsprechenden Zeitraum ausgesetzt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 785
BFH/NV 1994 S. 69 Nr. 10
MAAAA-95004

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BFH, Urteil v. 07.07.1994 - XI B 3/94

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