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BFH Urteil v. - VIII R 84/90 BStBl 1994 II S. 764

Gesetze: GewStG 1978 §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 5 Abs. 1 Satz 3, 7, 10 a

Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von Personengesellschaften als Voraussetzung für den Verlustausgleich und den Verlustabzug

Leitsatz

1. Der Gewerbeertrag einer Personengesellschaft, die den Betrieb einer anderen Personengesellschaft im Wege der Verschmelzung aufnimmt, kann um den Gewerbeverlust gekürzt werden, den diese Personengesellschaft im selben Erhebungszeitraum bis zur Verschmelzung erlitten hat, wenn alle Gesellschafter der umgewandelten auch an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligt sind und die Identität des Unternehmens der umgewandelten Gesellschaft im Rahmen der aufnehmenden Gesellschaft gewahrt bleibt.

2. Zu den Voraussetzungen der Unternehmensidentität beim gewerbesteuerlichen Verlustausgleich und Verlustabzug nach § 10 a GewStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 764
BFH/NV 1994 S. 56 Nr. 8
GAAAA-94997

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 14.09.1993 - VIII R 84/90

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