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BFH Urteil v. - VI R 47/93 BStBl 1994 II S. 715

Gesetze: EStG § 38 Abs. 2 Satz 2EStG § 40EStG § 40 a. AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1. AO 1977 § 171 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4. AO 1977 § 174 Abs. 4

1. Die pauschale Lohnsteuer entsteht bei Zufluß des Lohns (Aufgabe abweichender Rechtsprechung) - 2. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO endet, wenn das FA einen nach einer Außenprüfung gegenüber dem Arbeitgeber erlassenen Lohnsteuerhaftungsbescheid aufhebt und nicht zuvor einen Pauschalierungsbescheid erlassen hat

Leitsatz

1. Die pauschale Lohnsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses des Lohns beim Arbeitnehmer (Bestätigung der Rechtsprechung in dem , BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993).

2. Macht das FA im Anschluß an eine Außenprüfung gegenüber dem Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer in einem Haftungsbescheid geltend, so tritt mit der Aufhebung des angefochtenen Haftungsbescheides eine Unanfechtbarkeit i. S. des § 171 Abs. 4 Satz 1 AO 1977 und damit das Ende der Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist aufgrund der Außenprüfung ein.

3. Das FA kann in einem solchen Fall den Eintritt der Festsetzungsverjährung vor Geltendmachung des Steueranspruchs dadurch vermeiden, daß es den (formell inkorrekten) Haftungsbescheid erst aufhebt, nachdem es zuvor den (formell korrekten) Pauschalierungsbescheid erlassen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 715
BFH/NV 1994 S. 61 Nr. 9
YAAAA-94978

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BFH, Urteil v. 06.05.1994 - VI R 47/93

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