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BFH Urteil v. - V R 105/91 BStBl 1994 II S. 671

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1UStG 1980 § 2 Abs. 1

1. Zum Begriff des Leistenden - 2. Rechtsfähigkeit ist für die Unternehmereigenschaft unerheblich

Leitsatz

1. Leistender ist, wer im eigenen Namen oder unter fremdem Namen Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt.

2. Eine nach englischem Recht gegründete Company limited of shares kann Unternehmer sein, wenn sie unter ihrem Namen Leistungen gegen Entgelt im Erhebungsgebiet ausführt. Für die Unternehmereigenschaft ist unerheblich, ob diese Gesellschaft nach deutschem Recht rechtsfähig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 671
BFH/NV 1994 S. 66 Nr. 9
GAAAA-94958

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BFH, Urteil v. 21.04.1994 - V R 105/91

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