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BFH Urteil v. - VIII R 57/90 BStBl 1994 II S. 607

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 5, 16, 34UmwStG 1977 § 24

1. Zur Behandlung des Spitzenausgleichs bei Realteilung einer Personengesellschaft mit Buchwertfortführung - 2. Zur Behandlung des Spitzenausgleichs bei Realteilung einer Personengesellschaft mit Realisierung der stillen Reserven des Betriebsvermögens - 3. Zur Wahlrechtsausübung der Realteiler, die Buchwerte fortzuführen oder die stillen Reserven zu realisieren

Leitsatz

1. Zahlt bei einer Realteilung mit Buchwertfortführung ein Realteiler dem anderen einen sog. Spitzenausgleich,

- steht dies der gewinneutralen Realteilung des Gesellschaftsvermögens nicht entgegen,

- führt dies zur Realisierung eines Veräußerungsgewinns und

- kann für diesen Gewinn die Steuerbegünstigung der §§ 16, 34 EStG nicht beansprucht werden.*)

2. Zahlt bei einer Realteilung mit Realisierung der stillen Reserven ein Realteiler dem anderen einen sog. Spitzenausgleich,

- entsteht ein Aufgabegewinn bei der Gesellschaft,

- wird dieser Gewinn entsprechend dem Verhältnis der Kapitalkonten in der steuerrechtlichen Schlußbilanz verteilt und

- kann für ihn die Steuerbegünstigung der §§ 16, 34 EStG beansprucht werden.*)

3. Eine gewinneutrale Fortführung der Buchwerte nach Realteilungsgrundsätzen ist auch zulässig, wenn bei einem Realteiler die stillen Reserven in den übernommenen Wirtschaftsgütern aufgedeckt werden.*)

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 607
BFH/NV 1993 S. 40 Nr. 7
GAAAA-94932

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BFH, Urteil v. 01.12.1992 - VIII R 57/90

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