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KG 11.01.2000 5 U 7694/98

Berufsrecht; | telefonische Rechtsanwalts-Beratungs-Hotline

Das Anbieten und/oder die Vermittlung der Herstellung einer telefonischen Verbindung zu Rechtsanwälten im Rahmen einer sog. Anwalts-Hotline verstößt gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG und ist wettbewerbswidrig gem. § 1 UWG (, AnwBl 2000, 315; ebenso , NWB EN-Nr. 657/2000 m. w. N.).

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