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BFH Urteil v. - III R 66/89 BStBl 1994 II S. 576

Gesetze: InvZulG 1982 § 4b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c, bbInvZulG 1982 § 5 Abs. 6 Sätze 1 und 2

Die Verbleibensvoraussetzung ist nicht erfüllt, wenn ein Wirtschaftsgut während des Dreijahreszeitraums - sei es auch nur für kurze Zeit - in das Umlaufvermögen eines Händlers überführt wird

Leitsatz

Die Verbleibensvoraussetzung in § 4b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c, bb InvZulG 1982 ist nur erfüllt, wenn das betreffende Wirtschaftsgut während des gesamten Dreijahreszeitraumes ununterbrochen zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Inland gehört. Eine auch nur vorübergehende Überführung in das Umlaufvermögen eines Händlers ist daher zulagenschädlich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 576
BFH/NV 1994 S. 65 Nr. 9
WAAAA-94918

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BFH, Urteil v. 12.04.1994 - III R 66/89

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