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BFH 24.07.1991 II R 132/88

Bewertung; | wirtschaftliche Einheit Wohnungseigentum (§§ 68, 93 BewG)

Die wirtschaftliche Einheit Wohnungseigentum entsteht nach dem erst mit der Eintragung in das Wohnungsgrundbuch. Die dem Grundbuchamt vorliegende formgerechte Teilungserklärung nach § 8 WEG, verbunden mit dem Eintragungsantrag, führt für sich allein noch nicht dazu, daß Wohnungs- bzw. Teileigentum als selbständig bewertungsfähige wirtschaftliche Einheit entsteht.

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