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BFH Urteil v. - VI R 120/92 BStBl 1994 II S. 536

Gesetze: EStG § 19EStG § 38 Abs. 3EStG § 38a Abs. 3EStG § 40 Abs. 1EStG § 41EStG § 42dAO 1977 § 119AO 1977 § 130 Abs. 1AO 1977 § 162FGO § 100 Abs. 2

Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln; durchschnittlicher Steuersatz nur bei Zustimmung des Arbeitgebers oder Schätzung

Leitsatz

Fordert das FA in einem Haftungsbescheid vom Arbeitgeber Lohnsteuer wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nach, so ist die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen. Etwas anderes gilt dann, wenn entweder die Voraussetzungen des § 162 AO 1977 für eine Schätzung der Lohnsteuer vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 536
BFH/NV 1994 S. 50 Nr. 7
SAAAA-94899

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BFH, Urteil v. 17.03.1994 - VI R 120/92

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