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BFH Urteil v. - III R 194/90 BStBl 1994 II S. 429

Gesetze: EStG i. d. F. des StSenkG 1986/1988 § 32 Abs. 6

Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1986

Leitsatz

Eltern mit zwei Kindern wurden im Jahre 1986 durch die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld in gerade noch ausreichendem, verfassungsrechtlich noch nicht zu beanstandendem Umfang entlastet.

Dabei ist berücksichtigt, daß die elterliche Unterhaltspflicht auch Vorsorgeleistungen für die Kinder (Beiträge zur Krankenversicherung) mitumfaßt (Anwendung und Fortentwicklung der Grundsätze des Vorlagebeschlusses in BFHE 171, 534, BStBl II 1993, 755 an das BVerfG).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 429
BFH/NV 1994 S. 43 Nr. 6
GAAAA-94851

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BFH, Urteil v. 14.01.1994 - III R 194/90

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