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BFH Urteil v. - VIII B 107/93 BStBl 1994 II S. 300

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 Satz 4FGO § 69 Abs. 3GewStG § 35bEStG § 15 Abs. 1 Satz 2

1. Zur Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermeßbescheides 2. Zum Problem der Auflösung einer von einer Personengesellschaft vor dem gebildeten Rückstellung für eine Witwenpension in der ersten Schlußbilanz nach diesem Zeitpunkt

Leitsatz

1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermeßbescheides ist auch dann zulässig, wenn er mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides begründet wird, dessen Änderung gemäß § 35b GewStG zu einer Änderung des Gewerbesteuermeßbescheides führen würde.

2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine von einer Personengesellschaft vor dem gebildete Rückstellung für eine Witwenpension in der ersten Schlußbilanz nach diesem Zeitpunkt aufzulösen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 300
BFH/NV 1994 S. 28 Nr. 4
SAAAA-94792

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BFH, Urteil v. 21.12.1993 - VIII B 107/93

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