1. Zur Entstehung eines Bodenschatzes als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut und dessen Einlage in ein Betriebsvermögen - 2. Der Wertansatz der Einlage gilt als Anschaffungs- oder Herstellungkosten und somit als Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Substanzverringerung
Leitsatz
Ein Bodenschatz, der sich bereits im Privatvermögen zu einem selbständigen Wirtschaftsgut konkretisiert hat, kann nach der Eröffnung eines gewerblichen Abbaubetriebs in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Die AfS bemessen sich nach dem Einlagewert als fiktiven Anschaffungskosten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 293 BFH/NV 1994 S. 27 Nr. 4 RAAAA-94788
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.