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BFH Urteil v. - III R 58/89 BStBl 1994 II S. 293

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nrn. 5, 6EStG § 7 Abs. 6

1. Zur Entstehung eines Bodenschatzes als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut und dessen Einlage in ein Betriebsvermögen - 2. Der Wertansatz der Einlage gilt als Anschaffungs- oder Herstellungkosten und somit als Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Substanzverringerung

Leitsatz

Ein Bodenschatz, der sich bereits im Privatvermögen zu einem selbständigen Wirtschaftsgut konkretisiert hat, kann nach der Eröffnung eines gewerblichen Abbaubetriebs in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Die AfS bemessen sich nach dem Einlagewert als fiktiven Anschaffungskosten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 293
BFH/NV 1994 S. 27 Nr. 4
RAAAA-94788

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BFH, Urteil v. 26.11.1993 - III R 58/89

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