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BFH Urteil v. - VI R 7/92 BStBl 1994 II S. 235

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG § 7 Abs. 1 Satz 5

Nur tatsächliche Reparaturkosten abziehbar, nicht (wahlweise) die unfallbedingte Wertminderung eines Kraftfahrzeugs

Leitsatz

Die unfallbedingte Wertminderung eines Kraftfahrzeugs führt, soweit sie aufgrund einer Reparatur wieder behoben worden ist, nicht zu abziehbaren Werbungskosten. Insoweit sind lediglich die tatsächlichen Reparaturkosten berücksichtigungsfähig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 235
BFH/NV 1994 S. 19 Nr. 3
BFH/NV 1994 S. 231 Nr. 4
HAAAA-94761

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BFH, Urteil v. 27.08.1993 - VI R 7/92

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