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BFH Urteil v. - IV R 127/91 BStBl 1994 II S. 232

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 5 Abs. 1, 4 (Abs. 6)EStG § 6EStG § 7 Abs. 1HGB a. F. § 40 Abs. 4 Nr. 2HGB n. F. § 240 Abs. 3

1. Zur Bilanzierung kurzlebiger Wirtschaftsgüter, deren Nutzungsdauer über den Bilanzstichtag hinausreicht - 2. Keine Berücksichtigung solcher Wirtschaftsgüter bei der Festbewertung

Leitsatz

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer zwölf Monate nicht übersteigt (kurzlebige Wirtschaftsgüter), sind auch dann in voller Höhe im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung abzuziehen, wenn sie in der zweiten Hälfte des Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestellt werden und ihre Nutzungsdauer über den Bilanzstichtag hinausreicht. Bei Bildung eines Festwerts hat dies zur Folge, daß solche Wirtschaftsgüter nicht als Zugänge zu berücksichtigen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 232
BFH/NV 1994 S. 26 Nr. 4
XAAAA-94760

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 26.08.1993 - IV R 127/91

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